Laut Gesetz muss ich Sie darauf hinweisen...

 

Schamanen und Geistheiler sind keine Ärzte und dürfen per Gesetz keine
Heilversprechen geben (Ärzte dürfen das und sind leider sehr oft sehr weit von heilen wollen entfernt). Unsere Arbeit bezieht sich auf den
ganzheitlichen Menschen, die geistige und spirituelle Ebene.

 

Rechtliche Grundlagen

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits am 2.3.2004 (AZ: 1 BvR 784/03) zugunsten der Heiler entschieden: Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Handauflegen aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis. Voraussetzung für eine solche Tätigkeit ohne Heilpraktikererlaubnis ist aber:

Der Heiler muss seine Klienten darauf hinweisen, dass seine Tätigkeit die Tätigkeit des Arztes nicht ersetzt. Dieser Hinweis kann entweder als Merkblatt dem Klienten vor (!) Behandlungsbeginn übergeben werden oder auf einem gut sichtbaren Aushang im Behandlungszimmer stehen. Das ist alles, was Sie in Zukunft beachten müssen.

 

Ich stelle keine Diagnosen.

Eine Diagnose braucht es für geistig-energetische Heilung nicht, denn diese wirkenden Kräfte sowie die medialen Gaben des Heilers sorgen dafür, dass die Energien dorthin fließen, wo sie benötigt werden. Denn so wirkt energetische Heilung als unterstützend zur Selbsthilfe und Selbstheilung, ergänzt und unterstützt medizinische Therapien.

Die Willensfreiheit des Klienten bleibt unangetastet.
Es liegt in der  eigenen Verantwortung und freien Entscheidung des Klienten, das geistige Heilen jederzeit abzubrechen oder fortzusetzen.

Was ich mir jedoch nicht nehmen lasse, ist darauf hinzuweisen zu hinterfragen was die Götter in weiss und die Pharmaindustrie an Heilversprechen geben und was wirklich eintrifft. Mal ganz davon abgesehen mit was diese Menschen ihr Geld verdienen. MEINER MEINUNG nach sind das sicher keine gesunden Menschen.

Schweigepflicht
Alle mir von Klienten anvertrauten  Informationen behandle ich streng vertraulich.
Einer Weitergabe in anonymisierter Form (d.h. ohne Angabe von Personalien) steht nichts entgegen - zum Beispiel im Rahmen des Informationsaustauschs mit Kollegen oder Angehörigen anderer Heilberufe. 


 

 

 


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